27.11.2022 (So) 13:00 Uhr Bundesjustizministerium, Anton-Wilhelm-Amo-Str. 37 (hieß vorher kolonialistisch "Mohrenstr")

☉ 27.11.2022 (So) 13:00  ⚲ Bundesjustizministerium, Anton-Wilhelm-Amo-Str. 37 (hieß vorher kolonialistisch "Mohrenstr")

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antiimperialiststruggle.noblogs.org

Demo – Freiheit für alle antifaschistischen und revolutionären Gefangenen – Nieder mit den Naziparagraphen 129, 129a und 129b!

Wir werden auf der Straße sein, vor dem Bundesjustizministerium, Anton-Wilhelm-Amo (Alte Mohren) Str. 37, 10117 Berlin


Der Paragraph 129 dient seit jeher der Verfolgung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Was 1822 als „Staatsschutzgesetz“ begann und sich gegen die bürgerliche Revolution in Deutschland richtete, wurde später gegen Demokraten und Sozialisten eingesetzt, die 1871 für die Pariser Kommune Werbung machen wollten. In den 200 Jahren der Geschichte änderte sich zwar der Name, aber der Inhalt blieb immer derselbe: Wer sich gegen den Status quo stellt, wird dafür bestraft. Der Paragraph 129 StGB wurde in Nazi-Deutschland zwischen 1933-1945 massiv angewandt und alle Regimekritiker, Oppositionelle und Widerständler wurden nach diesem Paragraphen angeklagt. Nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland überarbeitete die Bundesrepublik 1951 im Zuge der so genannten „Entnazifizierung“ das Strafgesetzbuch. Auch der Paragraph 129 sollte aus dem Gesetzbuch gestrichen werden. Doch Westdeutschland, wo 80 % der Richter auch als Richter im Naziregime tätig waren, behielt den Paragraphen 129 im Gesetzbuch, um zu verhindern, dass „die Nazis wieder an Stärke gewinnen“. In den 71 Jahren seit dieser Entscheidung wurden jedoch nur selten Nazis vor Gericht gestellt. Stattdessen wurden hauptsächlich Antifaschisten, Anarchisten, Demokraten und Sozialisten vor Gericht gestellt.

Alle diese Gruppen wurden des Terrorismus beschuldigt, insbesondere nach der Verschärfung der Angriffe gegen die Menschen in der Welt durch die USA im Rahmen des Konzepts des „Kriegs gegen den Terror“ nach dem 11. September 2001. Diejenigen, die in der ganzen Welt Terror verbreiten, können nicht bestimmen, wer ein Terrorist ist und wer nicht. Paragraph 129 ist als Angriff auf Rechte und Freiheiten sowie auf das Recht auf Widerstand nichts anderes als juristisches Unrecht. Er muss daher ausnahmslos aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies liegt im Interesse aller Menschen in Deutschland, in erster Linie aller Demokraten und Sozialisten. Wir rufen deshalb alle Menschen in Deutschland auf, gegen die Paragraphen 129, 129a und 129b zu kämpfen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese antidemokratischen, faschistischen Paragraphen ein für alle Mal aus der Geschichte verbannt werden. Auch wenn heute vor allem Sozialisten aus der Türkei und Kurdistan Ziel dieser Angriffe sind, ist der Paragraph 129 historisch gesehen ein Angriff auf alle Demokraten in Deutschland. Der demokratische Kampf in Deutschland ist durch diesen Paragraphen in einem Maße angegriffen und kriminalisiert worden, dass Antifaschismus in der Bevölkerung und auf der Straße heute kaum noch stattfindet. Die Menschen in Deutschland wissen aus ihrer Geschichte, was Faschismus bedeutet. Sie wissen es von den Massakern, den Hinrichtungen und den Konzentrationslagern. Die Menschen in Deutschland, vor allem die Antifaschistinnen und Antifaschisten, Anarchistinnen und Anarchisten, Demokratinnen und Demokraten und Sozialistinnen und Sozialisten werden es daher nicht weiter dulden, dass ein Nazigesetz weiterhin angewendet wird, um den Faschismus weltweit vor deutschem Boden zu schützen.

Wir rufen deshalb alle demokratischen Institutionen, Organisationen, Verbände, Parteien und Einzelpersonen auf, gegen die Nazi-Paragraphen 129 sowie 129a und 129b vorzugehen! Wer sich dem Faschismus nicht aktiv entgegenstellt, wird leicht zum Komplizen. Deshalb: Seid keine Komplizen, sondern geht auf die Barrikaden gegen den Faschismus!